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BVerfG, 26.09.1968 - 1 BvR 524/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
Auszug aus BVerfG, 26.09.1968 - 1 BvR 524/68
Der Gesetzgeber war durch die darin übernommene Verpflichtung an einer Ablösung des zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden durch ein grundsätzlich neues System der Rentenberechnung, innerhalb dessen die Verfolgungszeiten systementsprechend nur noch als beitragslose Ersatzzeiten berücksichtigt werden, nicht gehindert (vergleiche auch BVerfG 1957-03-26 2 BrG 1/55 = BVerfGE 6, 309, 363).Im übrigen würde ein Rentenanspruch des Beschwerdeführers hinsichtlich desjenigen Teils der Rente, um den sie sich bei einer Berücksichtigung der Verfolgungszeiten als mit Beiträgen belegte Versicherungszeiten anstatt als beitragslose Ersatzzeiten erhöhen würde nicht dem Schutz des GG Art. 14 Abs. 1 unterstehen. - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BVerfG, 26.09.1968 - 1 BvR 524/68
Die Berücksichtigung der Verfolgungszeiten bei der Rentenberechnung beruht daher ausschließlich auf staatlicher Gewährung und stellt kein Äquivalent eigener Leistungen des Versicherten dar (vergleiche BVerfG 1962-10-11 1 BvL 22/57 = BVerfGE 14, 288, 294). - BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 26.09.1968 - 1 BvR 524/68
GG Art. 14 gewährt dem einzelnen Rentenberechtigten keinen Anspruch auf die Durchführung oder Beibehaltung einer bestimmten Art der Rentenberechnung (vergleiche BVerfG 1966-05-16 1 BvR 473/65 = BVerfGE 20, 52, 54; BVerfG 1966-05-16 1 BvR 578/65 = BVerfGE 20, 52, 54).